Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KPS GmbH
Stand 02.05.2020
1. Allgemeines
1.1. Grundsätzlich liegen unserem gesamten Geschäftsverkehr die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zugrunde. Ergänzend hierzu gelten nachfolgende Regelungen mit allen Geschäftspartnern. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Geschäftspartner von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Wir machen diese Geschäftsbedingungen zum Gegenstand und Inhalt eines jeden von uns unterbreiteten Angebotes und führen uns erteilte Aufträge auf Lieferung und/oder Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind, der Vertragspartner jedoch aufgrund früherer Geschäftsverbindung, sei es durch früheren Vertragsschluss, frühere Angebote von uns oder frühere Geschäftsverhandlungen, mit uns Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen erhalten hat.
1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als anerkannt, wenn uns eine schriftliche Bestellung oder Auftragsbestätigung zugeht bzw. nach mündlicher Bestellung mit den Arbeiten begonnen oder die Lieferung vom Besteller bestätigt wurde.
1.4. Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen eines Kunden werden selbst dann nicht Bestandteil oder Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages, wenn sie der Kunde regelmäßig auch für Bestellungen oder Auftragserteilungen verwendet.
1.5. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie für den einzelnen Vertrag oder gegenüber einem Kunden grundsätzlich schriftlich bestätigt haben.
1.6. KPS verpflichtet sich, alle im Rahmen eines Geschäftskontaktes erhaltenen Kenntnisse an vertraulichen Informationen oder Betriebsgeheimnissen des Geschäftspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, sofern der Geschäftspartner nicht ausdrücklich schriftlich einer anderweitigen Regelung zustimmt.
1.7. Im Falle von Serviceleistungen wie z.B. Installationen oder Software-Konfigurationen gehen wir davon aus, dass der Auftraggeber unmittelbar vor den Arbeiten eine aktuelle Datensicherung erstellt hat (siehe auch 9.12).
1.8. Alle Preisangaben verstehen sich entsprechend der in der BRD jeweils gültigen Währung (z.Zt. EURO) und zuzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. (unter bestimmten Bedingungen sind Geschäfte innerhalb der EU MwSt.-befreit und müssen vom jeweiligen Vertragspartner der entsprechenden Finanzverwaltung angezeigt werden).
2. Angebote, Vertragsabschluss, Lieferung
2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigen. Ein Vertrag kommt erst mit uns zustande, wenn wir einem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigen oder ihm die bestellte Ware liefern bzw. aushändigen.
2.2. Technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten und Katalogen behalten wir uns vor, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Erfolgen durch den Hersteller bzw. unseren Lieferanten bezüglich eines bestellten Artikels Änderungen – dies sind Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur und Konstruktion und/oder Modelltype- ist uns die Lieferung eines dem bestellten Artikels entsprechenden anderweitigen Fabrikats vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der Preis für das andere Fabrikat den des ursprünglich vorgesehenen Artikels um nicht mehr als 5 % übersteigt.
2.3. Bei aufgetretenen Kalkulations- oder Druckfehlern behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.
2.4. Wir behalten uns an Angebot und zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verwendung auch durch Dritte ist unzulässig.
2.5. An alle von uns ausgereichten Angebote und Verträge halten wir uns bis zur Bestellung oder Unterzeichnung 6 Wochen gebunden.
3. Auftrag und Bestellung
3.1. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung begonnen oder bereits ausgeführt haben.
4. Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug, Gefahrenübergang
4.1. Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes; die von uns genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich, es sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich etwas mit dem Kunden vereinbart worden ist.
4.2. Liefertermine, die wir nach Erhalt einer vollständigen Bestellung angeben, stehen stets unter dem Vorbehalt, dass wir bezüglich des bestellten Artikels selbst richtig, rechtzeitig und vollständig beliefert werden.
4.3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.4. Bei einem Überschreiten des angegebenen Liefertermins kommen wir nur in Verzug, wenn wir trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung durch den Kunden nicht liefern, die Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. von uns nicht zu vertretene Schwierigkeiten selbst beliefert zu werden, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn diese bei unserem Lieferanten vorliegen, haben wir selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
4.5. Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf der von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, unser eigenes vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten ist Ursache des Verzuges.
4.6. Wir versenden bei uns bestellte Artikel in der Regel gegen vorab Überweisung und behalten uns die Art der Versendung (Deutsche Post, privater Paketdienst usw.) vor.
4.7. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung des / der bestellten Artikel geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem wir die Warensendung an das für den Transport bzw. die Versendung ausführende Unternehmen übergeben haben.
4.8. Wir sind berechtigt, das Transportrisiko zu versichern und die Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung
5.1. Unsere Preise schließen, soweit nicht anders vereinbart, Nebenkosten und Leistungen wie Transportkosten, Verpackung, Installation gelieferter Hard- und/oder Software und Einweisung bzw. Schulung des Kunden in gelieferte Hard- und/oder Software nicht ein.
5.2. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen halten wir uns drei Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder vereinbarter Teillieferung liefern oder leisten wir zu unseren am Tage des Gefahrübergangs gültigen Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Auftraggebers.
5.3. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung (Poststempel + 2 Tage) rein Netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu erfolgen, wenn dies nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen wurde.
5.4. Jedwede Zahlung eines Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und dann die Zinsen verrechnen, selbst wenn der Kunde eine anders lautende Leistungsbestimmung vorgenommen hat.
5.5. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
5.6. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die Annahme verweigert oder im Falle der Vorkasse oder der Lieferung gegen Rechnung die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
5.7. Gerät ein Kunde im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen in Zahlungsverzug oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, sämtliche uns gegenüber diesem Kunden zustehenden Ansprüche fällig zu stellen.
5.8. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, vom Kunden die an diesen gelieferten Waren und Gegenstände bereits vor Ablauf einer gemäß § 326 BGB gesetzten Nachfrist herauszuverlangen, ohne das hierin in der Rücknahme solcher Waren ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Kunde erteilt bereits hiermit im Vorwege seine Einwilligung für einen gegebenenfalls erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Artikel. Die uns durch die Warenrücknahme und ggf. deren Wiederausbau entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten der Rücksendung, hat der Kunde zu tragen.
5.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder für den Kunden rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist des Weiteren nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mängelrügen entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselbigen Vertragsverhältnis.
5.10. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug geraten, Schecks platzen lassen, die Zahlungen einstellen, überschuldet sein, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt werden, sind wir berechtigt, Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber in diesem Fall nicht zu.
6. Rechte, Vertraulichkeit, Warenkennzeichnung, sonstige Schutzrechte
6.1. Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht, an Datenverarbeitungsprogrammen, die wir dem Kunden überlassen, einschließlich den Rechten an den zugehörigen schriftlichen Unterlagen stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich uns zu. Die Programme und Unterlagen werden im Folgenden als Software bezeichnet.
6.2. Software darf jeweils nur an einem Arbeitsplatz benutzt werden, soweit es sich nicht um eine Netzwerkversion handelt. Es gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenzverträge.
6.3. Der Kunde darf Kopien der überlassenen Programme – z.B. durch Einlesen in den Arbeitsspeicher und/oder auf die Festplatte seiner Rechner – nur anfertigen, wenn diese für die vertragsgemäße Nutzung der Programme notwendig ist. Die Anfertigung einer Sicherheitskopie ist erlaubt.
6.4. Jede weitere Vervielfältigung der Software sowie ihre Bearbeitung, Übersetzung und Weiterverarbeitung sind untersagt.
6.5. Die Veränderung von Warenzeichen, die als Ursprungszeichen des Verkäufers oder eines Dritten gelten könnte, ist unzulässig.
6.6. Wir übernehmen die Haftung, dass die von uns hergestellten Produkte als solche in der BRD frei von Schutzrechten Dritter sind. Falls Dritte berechtigte Ansprüche geltend machen, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten die Ware zurücknehmen und durch eine schutzfreie ersetzen.
6.7. Bei nach Angabe des Auftragebers gefertigter Ware übernehmen wir – selbst bei Mitwirkung an der Entwicklung – keinerlei Haftung dafür, dass fremde Schutzrechte nicht verletzt werden.
6.8. Rechte an Quelltexten oder sonstigen von uns gefertigten Waren sind und bleiben unser Eigentum, selbst wenn der Besteller die Ware eigens für den einmaligen Einsatz in seinem Hause oder bei Dritten in Auftrag gegeben hat. Quelltexte unterliegen insbesondere dem Urheberrecht nach §69 UrhG.
Alle weiteren von uns in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Bestellungen, Lieferscheinen, Rechnungen oder sonstigen Unterlagen genannten Warenzeichen oder eingetragenen Warenzeichen sind Eigentum ihres jeweiligen Halters.
7. Mitwirkungspflicht und Verantwortung des Kunden
7.1. Der Kunde hat auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die zur Erbringung unserer Lieferungen und Leistungen notwendig sind (z.B. die erforderliche Verkabelung). Er wird uns in erforderlichem und zumutbarem Umfang bei der Erbringung unserer Leistung unterstützen. Mehraufwand, der infolge eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen entsteht, können wir zu unseren üblichen Vergütungssätzen zusätzlich berechnen.
7.2. Es liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Kunden, sich vor Vertragsabschluss über die Funktionsmerkmale der gelieferten Hard- oder Software und ihre Eignung für die spezifischen Zwecke seines Geschäftsbetriebes zu informieren. Gleiches gilt für die Lauffähigkeit unserer Software auf oder im Zusammenhang mit Hardware, die der Kunde nicht von uns bezieht; eine diesbezügliche Haftung übernehmen wir nur, wenn unsere ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an sämtlicher von uns dem Kunden gelieferter Ware vor (Vorbehaltsware), unabhängig davon, ob dieser Eigentumsvorbehalt in den dem Auftraggeber vorliegenden Unterlagen ausdrücklich erwähnt ist.
8.2. Solange der Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und/oder weiterzuveräußern. Ihm aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde bereits hiermit und im Vorwege sicherungshalber an uns ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Gleichzeitig ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen weiterhin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzubeziehen. Im Falle des Widerrufs und auf unsere Aufforderung hat der Kunde die erfolgte Abtretung gegenüber seinem Schuldner offen zu legen und uns die zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw.) vorzulegen. Die Nutzung, Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns ohne Verpflichtung.
8.3. Erlischt unser Vorbehaltungseigentum durch Verarbeitung von uns gelieferter Artikel (z.B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen einheitlichen Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mit verwahrt.
8.4. Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch uns hat der Kunde zu erstatten.
8.5. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann KPS die Rückgabe der Ware verlangen. Ist dies mit einer Abholung verbunden, räumt der Auftraggeber KPS schon jetzt das Recht zum Betreten seiner Räume und das Recht zur Sicherung der Ware ein.
9. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung
9.1. Wir leisten für die von uns an den Kunden gelieferten Artikel bzw. Leistungen Gewähr dafür, dass die Lieferung keine Mängel aufweist, die ihre Brauchbarkeit wesentlich einschränken. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Datenverarbeitungstechnik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die im praktischen Einsatz völlig fehlerfrei arbeitet.
9.2. Für Softwareprodukte aus unserem Hause verweisen wir auf die jeweils den Paketen beiliegenden Lizenzverträge. Die maximale Haftungssumme (bei Personen- und Sachschäden) beträgt das Eineinhalbfache des zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Nettolistenpreises.
9.3. Grundsätzlich entspricht die Höhe unserer Haftung maximal dem zum Auslieferungszeitpunkt gültigen Nettolistenpreis der Ware oder Dienstleistung. Dies gilt für Personen- und Sachschäden.
9.4. Der Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt der Warenlieferung, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.
9.5. Unsere Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang. Für Halbleiter und ähnliche elektronische Bauteile beträgt die Gewährleistung 6 Monate ab Gefahrenübergang. Gewährt der Hersteller für bei uns gekaufte Ware eine längere Garantie, kann diese über uns bei Auftreten von Fehlern oder Mängeln kostenpflichtig abgewickelt werden.
9.6. Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich gehörige dritte Personen oder dadurch entstehen, dass an von uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen.
9.7. Wir haben das Recht, Gewähr durch Nachbesserung zu leisten. Diese kann nach unserer Wahl durch Fehlerbeseitigung und/oder durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass dem Kunden als Übergangslösung bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels zumutbare Möglichkeiten aufgezeigt werden, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Falls die Nachbesserung endgültig fehlschlägt oder für den Kunden unzumutbar wird, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Hierzu hat uns der Kunde den beanstandeten Artikel vollständig in der Originalverpackung zuzusenden und hierbei die beanstandeten Mängel, Fehler und/oder Schäden so ausführlich wie möglich zu beschreiben sowie uns bei der Mängeluntersuchung und/oder -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen. Gefahr und Kosten der Zusendung beanstandeter Ware an uns und der anschließenden Rücksendung, auch im Falle einer Ersatzlieferung, trägt der Kunde. Diese Regelung gilt auch bei Inanspruchnahme einer Garantieleistung des Herstellers über uns nach Ablauf unserer Gewährleistungsverpflichtung.
9.8. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung steht dem Kunden erst zu, wenn wir unserer Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommen oder mindestens 2 Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels, Fehlers oder Schadens führen.
9.9. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mängelfolgeschäden und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
9.10. Eine Gewährleistung erfolgt nur gegenüber unserem Kunden; die Abtretung von einem gegen uns bestehende Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen.
9.11. Ergibt die Überprüfung eines reklamierten, uns wieder zugesandten Artikels, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Barzahlung bei Abholung zu belasten bzw. bei Rücksendung des Artikels mit den Versandspesen zu erheben.
9.12. Für Daten auf Speichermedien gleich welcher Art übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber eine aktuelle Datensicherung besitzt, die im Falle eines Datenverlustes – z.B. während einer Installation – zurückgespielt werden kann. Datensicherungen kann KPS auf Wunsch gegen Rechnung durchführen. Kommt es zu einem Datenverlust, so ist das Zurückspielen der Datensicherung kostenfrei, sofern wir die Sicherung durchgeführt haben.
9.13. Eine weitergehende Haftung oder Schadensersatzansprüche insbesondere auch für Schäden, die nicht an den gelieferten Waren selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), ist ausgeschlossen.
9.14. Jegliche Haftung für Vermögensschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
10. Rücktritt vom Vertrag
10.1. Sollte der Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben haben, und tritt dann kurzfristig vom Vertrag zurück, behalten wir uns das Recht vor eine 10 prozentige Bereitstellungsgebühr vom vereinbarten Kaufpreis zu erheben.
10.2. Softwareprodukte sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
11. Datenschutz
11.1. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
12. Sonstiges
12.1. Alle Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.
12.2. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
12.3. Da die im Internet veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Fremdeinwirkung verändert oder zerstört werden könnten, sind ausschließlich die bei KPS aushängenden – und im Regelfall natürlich inhaltsgleichen – Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.
12.4. Erfüllungsort ist Schildow. Der Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt Oranienburg als vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.5. Die Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.